Was passiert wenn im laufenden Betrieb die personellen Mindestvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden?

Werden die personellen Mindestvorraussetzungen nicht mehr erfüllt, regelt § 6 Abs. 9 Versorgungsvertrag die Möglichkeit der Pflegekasse fristlos zum Ende des 6. Monats nach Beginn der Unterschreitung zu Kündigungen, wenn:

  • die Unterschreitung mehr als zwei Monate unterschritten und in den nachfolgenden 4 Monaten nicht behoben wird.

Sollte eine Unterschreitung der personellen Mindestvoraussetzungen absehbar sein, sollte dies der Pflegekasse mitgeteilt werden.

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