FAQ zum Thema Vereinsrecht

  • In Deutschland herrscht freie Notarwahl. Das Registergericht kann und darf keine Empfehlung tätigen.
  • Die FAQ Vereinsrecht beinhalten häufige Fragestellungen im Vereinsrecht. Außerdem werden Fragen aus dem operativen Geschäft eines Vereins beantwortet, die tagtäglich auftauchen können (z.B. bzgl. Gemeinnützigkeit, Versicherungsrecht, Urheberrechte).
  • Die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl sind zur Anmeldung verpflichtet. Wie viele Vorstände also beim Notar vorsprechen müssen, ist in der Satzung für jeden Verein individuell geregelt (Stichwort: „vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB“).
  • Alle Änderungen sind in öffentlich beglaubigter Form anzumelden. Das bedeutet, es ist immer ein Notartermin für die Anmeldung zu vereinbaren.
  • Es ist immer die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form im Original einzureichen. Weiterhin wird noch das Protokoll der Mitgliederversammlung, die die Änderung beschlossen hat, in Kopie oder Original benötigt. Hier genügt ein Exemplar. Wurde die Satzung geändert, dann muss zusätzlich noch ein vollständiger aktueller Satzungswortlaut beigefügt werden. Kassenberichte, Anwesenheitslisten,… » weiterlesen
  • Um eine Satzungsänderung durchführen zu können, bedarf es der Einberufung einer Mitgliederversammlung, denn diese muss dem Satzungsänderungsvorschlag mehrheitlich zustimmen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die fristgerechte Einladung. Wird nicht fristgerecht eingeladen, liegt ein Beschlussmangel vor, der zur Unwirksamkeit der beschlossenen Änderung führt. Für die Einberufungsfrist gibt es… » weiterlesen