FAQ zum Thema Vereinsrecht

  • Zur Vereinfachung des Beihilfeverfahrens wurde die De-minimis-Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten… » weiterlesen
  • Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen juristischer Personen erhoben -vergleichbar der Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Zum Einkommen gehören generell Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben und sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.… » weiterlesen
  • Bewegen sich die Umsätze des Vereins (inklusive seiner Abteilungen und Untergliederungen) in einem bestimmten niedrigen Bereich, ist er von der Umsatzsteuer befreit. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gilt ein Verein als Kleinunternehmer gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes, wenn seine Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro betragen haben und im laufenden Kalenderjahr… » weiterlesen
  • In der Übersicht werden die Einnahmenbereiche steuerbegünstigter Körperschaften und deren grundsätzliche umsatzsteuerliche Behandlung dargestellt. Für einzelne Umsätze können jedoch abweichende Steuersätze gelten.   Ideeller Bereich   Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO)   Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 14… » weiterlesen
  • Für alle entgeltlichen Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches (also: Leistung gegen Entgelt) wird Umsatzsteuer fällig. Der eine erbringt eine Leistung – zum Beispiel der Verein – und der andere nimmt diese Leistung ab. Der Verein wird damit umsatzsteuerlich also wie ein Unternehmen behandelt.
  • Mitgliedsbeiträge, die Vereine erhalten, sind grundsätzlich nicht steuerbar –sie unterfallen mangels konkreter Gegenleistung weder der Körperschaftssteuer noch der Umsatzsteuer, da der Beitrag nur im Rahmen der allgemeinen Mitgliedschaft geleistet wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verein dem Mitglied, das den Mitgliedsbeitrag bezahlt, individuelle Leistungen „kosten-frei“ oder… » weiterlesen
  • Als echte Mitgliedsbeiträge gelten ausschließlich Beiträge, die von den Mitgliedern aufgrund der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder zu entrichten sind. Sie dienen der Verfolgung des Vereinszwecks und sind abzugrenzen vom unechten Mitgliedsbeitrag. Die Finanzverwaltung geht von unechten Mitgliedsbeiträgen aus, wenn die wirtschaftliche Förderung des Einzelmitglieds durch einen… » weiterlesen
  • Gemeinnützigkeit als Gegenteil zum Eigennutz findet durch das Selbstlosigkeitsgebot auch Einzug in das Steuerrecht. Als steuerbegünstigt können daher nur Organisationen anerkannt werden, die nicht für sich, ihre Mitglieder oder Dritte wirtschaften, sondern der Allgemeinheit dienen. Schließlich wurden die Mittel der Organisation steuerbegünstigt erworben und sollen nicht eigennützig verwendet… » weiterlesen
  • Zu den Buchführungsgrundsätzen gehört: wahrheitsgemäße, vollständige und zeitnahe Erfassung verständliche Erläuterung von Einnahmen und Ausgaben Trennung in steuerbegünstigte und sonstige Geschäfte Ausweisung von Rücklagen
  • Es besteht kein Arbeitsverhältnis mit dem Verein. Im Rahmen einer selbständigen Übungslei-tertätigkeit muss der Selbstständige seine Einkünfte eigenverantwortlich versteuern. Der Selbstständige kann die steuerfreie Übungsleiterpauschale bei seinem Finanzamt im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. WICHTIG: Ist der Übungsleiter vom Verein als selbstständig tätig beschäftigt… » weiterlesen
  • In diesem Fall begründet die Übungsleitertätigkeit ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein. Es gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie sie für alle Beschäftigten des Arbeitgebers gelten. Die Vergütung erfolgt nach den betrieblichen Entgeltregelungen, der Mindestlohn ist zu beachten. Bei einer Überschreitung der Übungsleiterpauschale i.H.v. derzeit 2.400 EUR im Kalenderjahr gelten… » weiterlesen
  • Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Es kann jedoch eine Aufwandsent-schädigung gezahlt werden. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, d.h. kein Urlaubsanspruch, kein Anspruch auf… » weiterlesen
  • Die Übungsleitertätigkeit kann sowohl als ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständigen Tätigkeit.
  • Auch Menschen, die einen Minijob ausüben, können von der Ehrenamtspauschale und dem Übungsleiterfreibetrag profitieren. Sie können sich den jeweiligen Betrag blockweise auszahlen lassen. Sie können aber auch 200 Euro (Übungsleiterfreibetrag) oder 60 Euro (Ehrenamtspauschale) monatlich neben ihr Minijobgehalt auszahlen lassen.
  • Nach ständiger Rechtsprechung steht der Arbeitgeber in der Verpflichtung, Mitarbeitern solche Schäden zu ersetzen, die diesen beim Einsatz ihrer privateigenen Fahrzeuge für dienstliche Zwecke während dieser Einsatzzeit an den Fahrzeugen entstehen. Dies lässt sich auch auf die Nutzung des eigenen Fahrzeugs durch ehrenamtliche Mitarbeiter eines Vereins übertragen. Der Verein hat die Möglichkeit,… » weiterlesen
  • Die gesetzliche Unfallversicherung, geregelt im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII), ist auf dem Prinzip des Versicherungszwangs aufgebaut. Alle in § 2 SGB VII genannten Personengruppen genießen automatisch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, also Unfällen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit wozu auch das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der… » weiterlesen
  • Sichert Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmandat, gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen ab (sog. Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden).
  • Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung hat zum Ziel, den Verband vor finanziellen Verlusten verursacht durch Organe oder Mitarbeiter aus operativen Handeln zu sichern. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen… » weiterlesen
  • Die Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz. Sie dient dem Ausgleich von Schäden, die einem Dritten von einer für den Verein handelnden Person (z.B. Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Einrichtungsleitung, hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Mitarbeiter, Praktikant) schuldhaft zugefügt worden sind. Jedem Verein ist daher - insbesondere zum Schutz sämtlicher für ihn… » weiterlesen
  • Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt wurde, also selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt wurden. Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, unvorhersehbares… » weiterlesen