Der sog. BGB – Vorstand ist das Organ des Vereins, das diesen gerichtlich oder außergerichtlich (z.B. beim Abschluss von Verträgen) nach außen vertritt und für diesen handelt. Der sonstige Vorstand – auch Gesamtvorstand genannt – führt die Geschäfte des Vereins und nimmt bestimmte Aufgaben im Rahmen dieser Geschäftsführung war. Rechtsgeschäfte für den Verein abschließen darf nur der BGB – Vorstand.