Welche Verschuldensformen gibt es?

Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.

Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt wurde, also selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt wurden.

Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis, dem mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht rechtzeitig begegnet werden konnte.

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