Der Vorstand gemäß §26 BGB vertritt den Verein und führt die Geschäfte. Schlagworte zum Thema Servicebereich Recht Aufgabe des Vorstands JavaScript muss aktiviert sein, um dieses Formular zu verwenden. War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein Warum war dieser Artikel nicht hilfreich? Der Artikel war schwer nachvollziehbar oder verwirrend. Der Artikel hat meine Frage nicht geklärt. Die Lösung funktioniert nicht wie beschrieben. Ich mag die Funktion oder Richtlinie nicht. Der Artikel enthält falsche Informationen, nicht funktionierende Links oder Schreibfehler. Bitte dieses Feld leer lassen