Geschäftsführung ist jede im Dienst des Vereins stehende Tätigkeit, die sowohl tatsächlicher (z.B. Buch- und Kassenführung, Kontrollmaßnahmen) wie auch rechtgeschäftlicher Art (z.B. Einstellung von Personal, Ein- und Verkäufe für den Verein, Einfordern vom Mitgliedsbeiträgen) sein kann. Jede Vertretungsmaßnahme des Vorstands nach außen stellt zugleich einen Akt der Geschäftsführung dar. Diese Grundsätze müssen vor allem dann beachtet werden, wenn der Vorstand für Tätigkeiten, die – vermeintlich – nicht zur Geschäftsführung gehören, eine Vergütung erhält und die Satzung keine Vergütung des Vorstands gestattet. Es ist dann häufig schwierig, zwischen Vorstandstätigkeit und „sonstiger“ Tätigkeit zu unterscheiden.