Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines gemeinnützigen Vereins beachtet werden (vgl. Mustersatzung nach § 60 AO; vgl. http://www.vereinsbesteuerung.info/satzung.htm).