In der Übersicht werden die Einnahmenbereiche steuerbegünstigter Körperschaften und deren grundsätzliche umsatzsteuerliche Behandlung dargestellt. Für einzelne Umsätze können jedoch abweichende Steuersätze gelten.
Ideeller |
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Vermögensverwaltung |
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Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe |
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steuerbegünstigte Zweckbetriebe |
steuerpflichtige Geschäftsbetriebe |
hierzu zählen Mitglieds-beiträge Spenden Zuschüsse Erbschaften |
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hierzu zählen z.B.: Zinsen, Dividenden etc. (= Erträge aus Geldanlagen) Mieteinnahmen (z.B. aus Haus- und Grundstücksvermietungen) Pachteinnahmen (z.B. Verpachtung der Vereinsgaststätte, von Werberechten in der Vereinszeitschrift) |
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hierzu zählen z.B.: Kursgebühren für Unterricht Einnahmen der Heime für Behinderte oder für Pflegebedürftige Verkaufserlöse einer WfbM Verkauf der Vereinszeitschrift Verkauf von Vereinsinfomaterial |
hierzu zählen z.B.: Verkauf von Basare und Erlöse aus Altmaterialsammlungen Arbeitnehmer-überlassung Serviceleistungen (z.B. Gehaltsabrechnung, Buchführung) |
Mangels austausch |
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Sofern keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG vorliegt |
hier
keine |
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7 % |
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7 % |
19 % |