Die Übungsleitertätigkeit kann sowohl als ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständigen Tätigkeit.
Die Übungsleitertätigkeit kann sowohl als ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) oder selbständigen Tätigkeit.