Protokolle müssen nur bei beschlossenen Änderungen eingereicht werden. Wurde der Vorstand wieder gewählt und die Satzung nicht geändert, wird das Protokoll bei Gericht nicht benötigt.
Protokolle müssen nur bei beschlossenen Änderungen eingereicht werden. Wurde der Vorstand wieder gewählt und die Satzung nicht geändert, wird das Protokoll bei Gericht nicht benötigt.