Ist eine Geschäftsordnung des Vorstands zu empfehlen?

In der Geschäftsordnung können die Geschäftsabläufe geregelt und insbesondere die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder durch Ressortbildung festgelegt werden.

Das mindert das Haftungsrisiko der Vorstände, in deren Ressort das haftungsauslösende Fehlverhalten nicht fällt, ganz erheblich. Wichtig: die Satzung muss gestatten, dass sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben darf oder dass die Mitgliederversammlung eine Geschäftsordnung beschließt.

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