Haften die Mitglieder eines Vereins persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins?

Dazu hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung ausgeführt:
"Bezeichnet sich eine Personenvereinigung in der Satzung als Verein und tritt sie als solcher im Rechtsverkehr auf, kommt eine persönliche Haftung der Mitglieder grundsätzlich nicht in Betracht."

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