Sollen umfangreiche Satzungsänderungen vorgenommen werden, ist es sinnvoll eine Satzungsneufassung zu beschließen. Der Text der neuen Satzung kann dann als Anlage zum Protokoll beigefügt werden, wenn innerhalb des Protokolls darauf verwiesen wurde.
Sollen umfangreiche Satzungsänderungen vorgenommen werden, ist es sinnvoll eine Satzungsneufassung zu beschließen. Der Text der neuen Satzung kann dann als Anlage zum Protokoll beigefügt werden, wenn innerhalb des Protokolls darauf verwiesen wurde.