FAQ zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben

  • Das Fachkonzept verweist an dieser Stelle auf § 9 der Werkstättenverordnung (WVO). Dort heißt es: „Die Fachkräfte […] müssen pädagogisch geeignet sein und über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Entsprechende Berufsqualifikationen aus dem pädagogischen oder sozialen Bereich reichen aus, wenn die für eine Tätigkeit als Fachkraft erforderlichen sonstigen Kenntnisse und… » weiterlesen
  • Vorab ist auf § 60 Absatz 3 SGB IX hinzuweisen, dieser soll zum Ausdruck bringen, dass die Leistungsträger keine Verpflichtung haben, eine Struktur von anderen Leistungsanbietern zu schaffen. Der Leistungsträger (insbes. Bundesagentur für Arbeit im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und Träger der Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich) entscheidet, ob ein anderer Leistungsanbieter für… » weiterlesen
  • Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Aufnahme in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben, durch den neu eingeführten § 60 SGB IX die Möglichkeit geschaffen Bildungs- und Beschäftigungsangebote auch bei einem sogenannten "anderen Leistungsanbieter" wahrzunehmen. Ein Leistungserbringer kann im Anschluss an ein Zulassungsverfahren… » weiterlesen