Sinn und Zweck einer Präambel?

Eine Präambel ist rechtlich nicht erforderlich. Sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sie kann aber bei einem Verein über die eher satzungstechnisch und steuerrechtlich geprägten Angaben zum Vereinszweck (in der Regel §§ 2 und 3 der Satzung)  hinaus die Motivation der Vereinsgründung veranschaulichen. Die Präambel wirkt sich auf die Auslegung der Satzung aus. Sie steht als Vision oder Kernaussage über einem Leitbild oder einer strategischen Planung des Verein. In der Regel wird eine Präambel gewählt, wenn die Vereinsgründer, ihre ideellen, historischen Beweggründe für die Vereinsgründung darlegen wollen. Daher gehört der Inhalt der Präambel auch nicht in den Vereinszweck. Im Vereinszweck werden die gemeinnützigen abstrakten Zwecke der Abgabenordnung aufgezählt, die der Verein verwirklicht, und wie diese umgesetzt werden durch den Verein.

Die Präambel ist Teil der Satzung und kann daher auch nur mit einer Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden.

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