Die Frage, wie der Zuwendungsgeber mit der von ihm gewährten Förderung umgeht, sollte als wichtige Entscheidungsgrundlage vor dem Ausspruch einer Kündigung geklärt werden. Wurde die Investitionsförderung als Eingliederungshilfeeinrichtung gewährt, ist der Wechsel ins Kombi-Modell problematisch. Wurde sie als Pflegeeinrichtung gewährt, ist der Ausstieg aus der Binnendifferenzierung problematisch.