Menschen in besonderen Wohnformen haben künftig die freie Wahl , von wem sie sich die Individualleistungen erbringen lassen. Sie betrifft also auch den Bereich der sozialen Teilhabe und die Angebote der Offenen Hilfen in Anspruch nehmen können.
Menschen in besonderen Wohnformen haben künftig die freie Wahl , von wem sie sich die Individualleistungen erbringen lassen. Sie betrifft also auch den Bereich der sozialen Teilhabe und die Angebote der Offenen Hilfen in Anspruch nehmen können.