Wenn es eine Einstufung gibt, wer macht die zukünftig? Bisher gab es meist einen MPD Termin zur Einstufung. Macht das zukünftig der Sachbearbeiter vom Amt dann?

Die Gesamtplanung einschließlich der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Leistungsbescheids ist Aufgabe des Stadt- bzw. Landkreises als Eingliederungshilfeträger. Er entscheidet, wer bei ihm die Bedarfsermittlung und gegebenenfalls auch eine Einstufung vornimmt.

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