Leben Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen, erhalten sie die Regelbedarfsstufe 2. Ein Barbetrag wird nicht mehr ausgezahlt, sondern aus dem Regelsatz bleibt ein Betrag in vergleichbarer Höhe zur persönlichen Verfügung (sogenannte Barmittel). Die Höhe soll im Gesamtplanverfahren besprochen und vereinbart werden.
Die Regelsätze erhöhen sich ab dem 01.01.2020 und können hier abgerufen werden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-1666914