Warum Gruppenangebote vordergründig im Rahmen von Modulleistungen? Welchen Vorteil hat dies gegenüber gepoolten Leistungen?

Eindeutige Vor- und Nachteile von gepoolten Leistungen oder von Modulleistungen gibt es nicht. Es sind unterschiedliche Modelle. Im Grundsatz (siehe § 8 Abs. 2 LRV SGB IX) können Fachleistungen als Individualleistungen dann gepoolt erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten praktisch den gleichen Bedarf haben (z.B. Besuch einer kulturellen Veranstaltung). Und Fachleistungen können dann über ein Modul erbracht werden, wenn die Fachleistungen von vornherein auf eine Gruppe von Leistungsberechtigten mit einem vergleichbaren Teilhabebedarf ausgerichtet sind (z.B. Urlaubsreise). Hier besteht aber noch ein großer Interpretationsspielraum, der wohl erst im Laufe der Zeit durch die Diskussion von konkreten Beispielsfällen eingegrenzt werden wird.

Die Konstellation, dass im Bereich der Gruppenangebote die OH-Angebote als Paket (=ein Angebotstermin oder eine Angebotsreihe) gebucht werden, dann jedoch ein hoher Anteil der Leistungen verbindlich in Anspruch genommen werden muss, kann für die Fassung von Angebotsmodulen hier sprechen.
Natürlich können diese Angebote mit individuellen Assistenzen ergänzt werden.

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