Im betreuten Einzelwohnen sind Modulleistungen nicht ausgeschlossen. Auf Basis des LRV SGB IX ist jedoch ganz vorrangig an die Erbringung von Individualleistungen gedacht.
Im betreuten Einzelwohnen sind Modulleistungen nicht ausgeschlossen. Auf Basis des LRV SGB IX ist jedoch ganz vorrangig an die Erbringung von Individualleistungen gedacht.