Gibt es innerhalb des Basismoduls auch Unterscheidungen nach Hilfebedarf ( z.B. Hilfebedarfsgruppen)

Das vorgegebene Basismodul unterscheidet nicht nach dem Hilfebedarf. Es soll gemäß § 49 Abs. 1 LRV SGB IX die Grund-Bestandteile des alltäglichen selbstbestimmten (Zusammen-)Lebens in der besonderen Wohnform abdecken.

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