Gehören Unterstützungsangebote zum SGB IX?

Unterstützungsangebote im Sinne der UStA-VO sind keine Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX. Es können aber die genau gleichen Leistungen sowohl Unterstützungsangebote im Sinne der UStA-VO sein als auch Eingliederungshilfeleistungen im Sinne des SGB IX.

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?