- Hilfebedürftige haben einen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings sind Empfänger oder Leistungsberechtigte bestimmter Sozialleistungen (z.B. Jugendhilfe, BAföG, Arbeitslosengeld II) vom Wohngeld ausgeschlossen.
Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde.
https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Wohngeld+beantragen-96-leistung-0external link, opens in a new tab
Rechtliche Grundlagen:
§§ 7 https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__7.htmlexternal link, opens in a new tab , 20 Abs. 2 WoGG https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__20.htmlexternal link, opens in a new tab (= Wohngeldgesetz)