Wie kann ich mich auf ein Gespräch mit Mitarbeitenden des Jugendamtes (Antragstellung, Hilfeplangespräch, …) vorbereiten?

  • Du hast ein Recht auf Begleitung durch einen Beistand. Es kann sehr hilfreich sein, wenn eine Person, die Dich gut kennt und der Du vertraust, Dich zum Gespräch begleitet und Dich bei der Klärung der Frage, welche Hilfe Du brauchst unterstützen kann. . Als Beistand begleiten können Dich z.B. ein/e Betreuer*in aus Deiner Wohngruppe, ein Freund oder eine Freundin oder auch Dein/e ombudschaftliche/r Berater*in.
     
  • Wenn Du Dir einen Leitfaden für das Gespräch schreibst, kann Dir das dabei helfen, dass Du die wichtigen Themen im Hilfeplangespräch nicht vergisst.

    Vielleicht kannst Du den „Fahrplan“ mit einem Dir vertrauten Menschen durchsprechen. Oft fällt einem beim Erzählen auf, dass noch wichtige Punkte fehlen oder dass etwas noch nicht stimmig ist.

    Wichtige Punkte auf Deinem Gesprächsleitfaden könnten zum Beispiel folgende sein:
     

  • Welche Hilfe brauchst Du warum und wie lange?
     
  • Welche Ziele möchtest Du erreichen (erreichbare Ziele, kleine Schritte)

    Falls Du aktuell in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe wohnst und absehbar ist, dass die Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) nicht gewährt wird, könnten zum Beispiel folgende Fragen wichtig sein:
     

  • Ist Dein Lebensunterhalt in der Übergangsphase in die Selbständigkeit gesichert? (z.B. nach Schulabschluss und Ausbildungsbeginn)
    Ziel: Einstellung der Unterstützungen erst, wenn klar ist, wie es weitergeht und die gestellten Anträge auch bewilligt sind!
     
  • Gibt es im Notfall einen Weg zurück (dauerhaft oder auch um bezogen auf bestimmte Fragen Unterstützung zu bekommen), falls Du bemerkst, dass Du den Schritt in die Selbständigkeit zu früh gegangen bist?.
     
  • Zur Wohnsituation: Wenn Du nach dem Ende der Jugendhilfe Leistungen vom Jobcenter beantragen willst und nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst oder möchtest, brauchst Du eine Bestätigung z.B. vom Jugendamt, dass man aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht von Dir verlangen kann, bei Deinen Eltern zu wohnen. Am besten bittest Du schon im Hilfeplangespräch um diese schriftliche Bestätigung, damit kann eine unnötige Verzögerung der Hilfe und Deines Umzug später vermieden werden.
     
  • Evtl. gleich einen nächsten Termin vereinbaren.

 

Wenn Du noch Zweifel hast, unterschreibe nichts vorschnell! Das gilt grundsätzlich - nicht nur im Hilfeplangespräch! Du kannst darum bitten, erst eine Nacht darüber zu schlafen. Und am nächsten Tag kannst Du die Entscheidung dann in Ruhe fällen.

Du kannst Dich in jedem Fall mit Deinen Fragen auch direkt an Deine ombudschaftliche Berater*in wenden
https://ombudschaft-jugendhilfe-bw.de/ombudschaft/beratung.html

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