Wie kann ich das Hilfeplangespräch dazu nutzen, damit ich nach meinem 18. Geburtstag weiter in meiner Wohngruppe/Pflegefamilie bleiben darf?

  • Grundsätzlich hast Du ein Recht auf Beteiligung an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe, die Dich betreffen.
     
  • Wenn Du aktuell eine Jugendhilfeleistung in Anspruch nimmst, kannst Du das Hilfeplangespräch für die Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nutzen. Du kannst den/die Mitarbeiter*in des Jugendamtes bitten, Deinen Antrag im Protokoll des Hilfeplangesprächs schriftlich festzuhalten.
     
  • In Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch wird in der Regel gemeinsam mit Dir und soweit möglich mit Deinen Eltern ein Bericht über den Hilfeverlauf erstellt. Du kannst Deine persönliche Sicht über den Verlauf der Hilfe und die weitere Hilfeplanung gemeinsam mit einem/einer Betreuer*in Deiner Wohngruppe oder auch mit Deinen Pflegeeltern vorbesprechen und darum bitten, dass Deine Gedanken in den Bericht aufgenommen werden. Wenn Du möchtest, kannst Du Deine Sicht auch in einem eigenen (kurzen) Bericht aufschreiben.
    Damit kannst Du die Chance erhöhen, dass Deine Wahrnehmung und Wünsche Gehör finden.
     
  • Zu den weiteren Möglichkeiten, wie Du Dich auf das Gespräch vorbereiten kannst, siehe FAQ Frage 9.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 8 Abs. 1 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8.html

§ 41 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html

§ 36 Abs. 1 und 2 Satz 2 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__36.html

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