Was kann ich machen, wenn ich mündlich die Auskunft bekomme, dass mein Antrag abgelehnt wird?

Warum ist es wichtig einen schriftlichen Bescheid zu verlangen? Wenn Du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist und Dich gegen die Entscheidung wehren möchtest, kannst Du einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (siehe FAQ Frage 15). Den Widerspruch musst Du begründen. In der Begründung  Deines Widerspruchs kannst Du Dich auf die Begründung im schriftlichen Bescheid des Jugendamtes beziehen und versuchen, diese mit Deinen Argumenten zu widerlegen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 33 Abs. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.htmlexternal link, opens in a new tab und § 35 Abs. 1 SGB X https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.htmlexternal link, opens in a new tab (= 10. Sozialgesetzbuch)

Schlagworte zum Thema

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?