- Opfer von Gewalttaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Ansprechpartner ist das zuständige Versorgungsamt/ Landratsamt.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Entschaedigung+fuer+Opfer+von+Gewalttaten+beantragen-1023-leistung-0
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html