Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 99 ff. SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html

§§ 53 ff. SGB XII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__53.html (= zwölftes Sozialgesetzbuch)

 

Bei (drohender) seelischer Behinderung ist die Eingliederungshilfe durch das Jugendamt als Rehabilitationsträger gegenüber Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich vorrangig. (§ 10 IV 1 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10.html)

 

Schlagworte zum Thema

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?