Was ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)?

Der überwiegende Teil (89,5 Prozent) der geflüchteten Kinder und Jugendlichen erreicht, laut der registrierten Asylerstanträge, Deutschland in Begleitung ihrer Eltern. Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) gelten in Deutschland Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern oder andere erziehungsberechtigte Erwachsene ins Bundesgebiet einreisen. Ihre weitere Bezeichnung als Flüchtling bezieht sich nicht auf den rechtlichen Status. Daher werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch als „unbegleitete minderjährige Ausländer“ oder „unbegleitete minderjährige Migranten“ bezeichnet. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) erhebt jährlich die Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden durch die Jugendämter. Ende Januar 2016 veröffentlichte der BumF, dass sich über 60.000 (genau: 60.162) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland befinden.
 

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