Was ist die elektronische Gesundheitskarte und wann wird sie eingeführt?

Parallel zur rasch wachsenden Anzahl von Schutzsuchenden wuchs 2015 auch der Handlungsdruck auf die Politik. Es mussten Lösungen gefunden werden, wie die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, das Bildungssystem, das Gesundheitswesen sowie in zivilgesellschaftliche Strukturen gelingen kann. Mit dem Asylpaket I wurden im Oktober 2015 erste Regelungen verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem die Novellierung des § 264 SGB V, der die Bundesländer bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende, die sich noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten, unterstützt. Den einzelnen Ländern bleibt es freigestellt, ob sie das Gesetz nutzen oder die bestehenden Strukturen der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen über Behandlungsscheine beibehalten. Neun Monate nach der Novellierung des § 264 SGB V haben sich bis auf Hessen alle Bundesländer zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende positioniert. Sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) haben sich gegen die Einführung der eGK ausgesprochen und neun (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen) dafür.
 

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?