Was ist der Unterschied zwischen Flüchtling und Asylberechtigten?

Der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten besteht darin, dass bei Asylberechtigten die zu erwartende Gefahr von Verfolgung wegen Ethnie, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe direkt vom Staat ausgehen muss. Demnach gelten Asylberechtigte nach Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz als „politisch Verfolgte“. Außerdem ist es für die Zusprechung einer Asylberechtigung in Deutschland notwendig, dass (1) die Flucht nicht über ein sicheres Drittland erfolgte. Falls dies der Fall ist, muss der Asylantrag laut Dublin-III-Verordnung in diesem Land erfolgen. Und, dass (2) keine Fluchtalternative bzw. andere Schutzmöglichkeit vor Verfolgung innerhalb des Herkunftslandes besteht.
 

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