Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale und Minijob

Auch Menschen, die einen Minijob ausüben, können von der Ehrenamtspauschale und dem Übungsleiterfreibetrag profitieren. Sie können sich den jeweiligen Betrag blockweise auszahlen lassen. Sie können aber auch 200 Euro (Übungsleiterfreibetrag) oder 60 Euro (Ehrenamtspauschale) monatlich neben ihr Minijobgehalt auszahlen lassen.

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