Das IK ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung medizinischer und rehabilitativer Leistungen mit den Trägern der Sozialversicherung (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit).
Die Vergabe und Verwendung des IK haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung vereinbart. Sie haben auch den bundeseinheitlichen Aufbau des Kennzeichens sowie die Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt.
Das IK ist zu beantragen bei der
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
Telefax: 02241 2311334
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