Beispiele:
- Fehlverwendung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder öffentlichen Zuschüssen
- Ausstellung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
- Fehler bei Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
- Missachtung von satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalten
- Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerliche Pflichten nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig
- Fehlende Sicherheit bei Veranstaltungen des Vereins oder der Stiftung
- Stolperfalle auf dem Gelände des Vereinsheims, unzureichender Streudienst, Nichteinhaltung von Bau- und Brandschutzbestimmungen, etc.
- Insolvenzverschleppung (§ 42 BGB).