Beispiele für die Persönliche Haftung von (ehrenamtlichen) Vereinsvorständen?

Beispiele:

  • Fehlverwendung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder öffentlichen Zuschüssen
  • Ausstellung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
  • Fehler bei Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
  • Missachtung von satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalten
  • Vertretung ohne Vertretungsmacht
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuerliche Pflichten nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig
  • Fehlende Sicherheit bei Veranstaltungen des Vereins oder der Stiftung
  • Stolperfalle auf dem Gelände des Vereinsheims, unzureichender Streudienst, Nichteinhaltung von Bau- und Brandschutzbestimmungen, etc.
  • Insolvenzverschleppung (§ 42 BGB).
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