Anspruch auf Beratung

Auch nach Beendigung der Jugendhilfe sollen junge Volljährige bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

Frage in Deinem Jugendamt nach, wo Du Beratung und Unterstützung bekommen kannst.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 Abs. 3 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html

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