Zur Lage junger LSBTIQ* im neuen Kinder- und Jugendbericht

Fachinformation - geschrieben am 03.11.2024 - 17:15
Bild von Alexander Grey auf unsplash

Der 17. Kinder- und Jugendbericht ist erschienen. Eine Sachverständigenkommission liefert darin ein umfassendes Bild von der Lage der jungen Generation und der Situation der Kinder- und Jugendhilfe

Sie analysiert darin auch, wie sich die Diversität der jungen Generation in Deutschland entwickelt und spricht Empfehlungen aus, wie die Kinder- und Jugendhilfe und auch die Kinder- und Jugendpolitik damit umgehen sollte. Um dabei auch die sozial ungleiche Lage junger Menschen in Deutschland in einer sich im Wandel befindlichen Gesellschaft systematisch zu beschreiben, bearbeitet die Kommission folgende Aspekte: Jungsein in der Einwanderungsgesellschaft, in der (Nicht-)Beteiligungsgesellschaft, in Armut und in einer Demokratie unter Druck. Weitere Abschnitte sind dem Jungsein mit Behinderungen, in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt, in Ostdeutschland, in Stadt und Land sowie dem Zusammenhang zwischen Jungsein und Dynamiken der Gewalt gewidmet.

Kapitel „Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“

In dem Kapitel „Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ kommt die Kommission zu dem Schluss: „Gerade in den Regeleinrichtungen der Kindertagesstätten, der Horte sowie der Kinder- und Jugendarbeit müssen Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Entwicklung einer Geschlechtsidentität jenseits traditioneller Geschlechterstereotypen, Geburtsgeschlecht und Zweigeschlechtlichkeit ermöglichen. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung sind schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe besonders in ihrem Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit in den Blick zu nehmen. Die Lebenssituation nicht-cisgeschlechtlicher und nicht-heterosexueller junger Menschen und hier v. a. der Kinder und deren Eltern ist weiterhin stark belastet. Ihre Bedarfe müssen stärker und systematischer als bislang in den Angeboten der Kinder -und Jugendhilfe berücksichtigt werden.“

Stellungnahme der Bundesregierung

In ihrer Stellungnahme zum Bericht stimmt die Bundesregierung mit der Kommission darin überein, „dass die Lebenssituation und Bedarfe transgeschlechtlicher und nicht-heterosexueller junger Menschen stärker und systematischer als bislang in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen sind“.

Nach dem 2021 beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sind u. a. die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie auch trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären jungen Menschen zu berücksichtigen (§ 9 Nummer 3 SGB VIII). Im Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung wurden auch zahlreiche Maßnahmen vereinbart, die die Lebenslagen von LSBTIQ*-Jugendlichen adressieren und auch die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend sensibilisieren sollen. Über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ berichtet die Bundesregierung im Herbst 2024.

Die Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften in den Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit ist auch ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit des Kompetenznetzwerks „Selbst.verständlich Vielfalt“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten und im November 2024 in Kraft tretenden Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag sollen Beratungsangebote insbesondere für minderjährige Personen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel barrierefrei ausgebaut und gestärkt werden, soweit hierfür eine Kompetenz des Bundes besteht.

Die Berücksichtigung von Diskriminierungsmerkmalen wie Behinderung, sexuelle Identität, Geschlecht, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache oder anderer Merkmale soll auch im Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.

Hintergrund

Pressemitteilung des BMFSFJ zum 17. Kinder- und Jugendbericht

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/kinder-und-jugendbericht-159966

 

17. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

  • Stellungnahme der Bundesregierung. S. 3-23.
  • Kapitel 2.2.7 „Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ im S. 215-223.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/244626/b3ed585b0cab1ce86b3c711d1297db7c/17-kinder-und-jugendbericht-data.pdf

Aktionsplan „Queer leben“ und Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft u.a. zu „Jugend“ und „Bildungseinrichtungen“. Die Empfehlungen werden im Namen der Zivilgesellschaft ausgesprochen und unterstützen die zuständigen Bundesressorts bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen mit konkreten Vorschlägen. Sie wurden durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung an die zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/aktionsplan-queer-leben/beteiligungsprozess-und-empfehlungspapiere-zum-aktionsplan-222198

Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 507 Queeres Leben, Akzeptanz und Schutz von Vielfalt

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