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Wir befinden uns weiterhin in der Phase der erweiterten Notbetreuung – bis auf Weiteres können nur Kinder, deren Eltern laut aktueller Corona-VO anspruchsberechtigt sind, aufgenommen werden!

Leider haben die Äußerungen der Kultusministerin Eisenmann vom 6.5.20 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pi…) zu einigen Irritationen geführt, die wir hiermit korrigieren möchten: Wir befinden uns in Baden-Württemberg weiterhin und auch nach dem 18. Mai in der Phase der erweiterten Notbetreuung (und nicht im "eingeschränkten Regelbetrieb", wie man es aus der Pressemeldung herauslesen könnte). Das bedeutet, dass nur Kinder bzw. Familien einen Anspruch auf die…

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