Vergütungssätze Komplexleistung Frühförderung 2022 - LRV Frühförderung Anlage 7

Fachinformation - geschrieben am 19.01.2022 - 12:23

Die Vergütungssätze für die einzelnen Leistungen der Komplexleistung Frühförderung auf Grundlage der Landesrahmenvereinbarung Frühförderung wurden für das Jahr 2022 neu verhandelt, die Vergütungssätze aus dem Jahr 2021 wurden linear und pauschal um 2,65% fortgeschrieben.

Die dafür maßgebliche aktualisierte Anlage 7 der LRV Frühförderung hat eine Gültigkeit vom 1.1.2022 - 31.12.2022.

Die vereinbarten Vergütungssätze sind für die Leistungen der Anlage 7, die über die Krankenkassen auf Grundlage des SGB V bezahlt werden, landesweit abschließend.
Für die Leistungen der Anlage 7, die von den Trägern der Eingliederungshilfe auf Grundlage des SG IX finanziert werden handelt es sich optionale Sätze in Form einer Mindestempfehlung, die mit dem Eingliederungshilfeträger vereinbart werden müssen. Grundsätzlich erfolgen hierzu die Verhand-lungen vor Ort; daher sind Abweichungen und weitere Bestandteile möglich

 

Zudem wurde folgender klarstellender Passus zur Leistung der "Teamgespräche" geeint und der Anlage 7 auf S. 3 unten zugefügt:

"Die Abrechnung der Gebührenposition „Teamgespräche“ ist maximal einmal im Monat für jede im jeweiligen Förder- und Behandlungsplan bewilligte Disziplin möglich, wenn deren Beteiligung am Teamgespräch aus Sicht der IFF erforderlich ist. Dies ist auch dann möglich, wenn diese Disziplin zum Zeitpunkt des abzurechnenden Teamgesprächs in der Förderung des Kindes nicht aktiv ist."

LRV Frühförderung Anlage 7 - Gültigkeit 1.1.22 - 31.12.22
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