Umsetzung von Prävention, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz in Pflegeeinrichtungen – Sammlung von Daten und Fakten für konkrete Verhandlungsforderungen

Fachinformation - geschrieben am 05.07.2021 - 10:38

Zusammen mit vielen anderen Akteuren hat sich der Paritätische im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) zur Zielvorgabe gemacht, Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz für berufliche Pflegende in ihren Einrichtungen zu fördern. Auch die Kostenträger sind mit einem eifrigen Angebot an Material und Beratung dazu unterwegs.

Der Paritätische kann in diesem Rahmen auf ein breit angelegtes Projekt mit der BGW für kleine und mittelständige Unternehmen aus den Jahren 2014-2016 zurück blicken, an dem hunderte Mitgliedseinrichtungen teilgenommen haben, darunter viele Pflegeeinrichtungen. Schon damals war klar: Was den Einrichtungen fehlt sind die personellen Ressourcen! 

Damit das in Zukunft gelingen kann, hat der Paritätische insbesondere zusammen mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in der KAP mit darauf geachtet, dass dafür in den Einrichtungen die Rahmenbedingungen (personelle Ressourcen und deren Refinanzierung) in den Verträgen geschaffen werden können.

Bisher hat aber ganz überwiegend in den Bundesländern keine entsprechende Berücksichtigung in den Verträgen stattgefunden. Es ist ein Irrwitz, dass gerade die Kassen, die stellenweise für ein Überangebot an Angeboten zum Thema sorgen, den Einrichtungen fast immer das notwendige Mehr an personellen Ressourcen versagen.

Unser Gesamtverband auf Bundeseben möchte sich erneut mit uns zusammen dafür stark machen, dass die Zielvorgaben aus der KAP zu Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz für berufliche Pflegende und die damit verbundenen personellen Ressourcen sowie Refinanzierung in den Verträgen verankert werden. Hierzu benötigt es Kennzahlen bzw. Erfahrungswerte.

Ziel ist es eine auf Gesamtverbandsebene anonymisierte Hinweis- und Datensammlung entstehen zu lassen aus der konkrete und bundesländerübergreifende Verhandlungsforderungen für die Pflegesatzverhandlungen nach  SGB V und SGB XI entstehen und bei den Verhandlungen konsequent eingebracht werden können. Das  einheitliche Auftreten, bundeslandübergreifend, gegenüber der Kostenträger erscheint als Zielführender als die Einzeldiskussionen in den jeweiligen Bundesländern.

Bitte senden Sie an alter_pflege@paritaet-bw.de bis zum 23. Juli 2021 Ihre Kennzahlen, Erfahrungswerte und grundsätzlichen Forderungen (soweit vorhanden) zu nachstehenden Aspekten der Konzertierten Aktion Pflege (KAP):

  • Berücksichtigung von Leitungs- und Führungsaufgaben bei der personellen Ausstattung in Einrichtungen in den Personalanhaltszahlen beziehungsweise im ambulanten Bereich als Bestandteil der Vergütungskalkulationen. Den Führungsaufgaben im Bereich Personalmanagement sind die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Wahrnehmung von Arbeitsschutzaufgaben zugeordnet (KAP, AG 2, HF 1.3, Ziffer 4).
  • Berücksichtigung und Refinanzierung der personellen und sächlichen Ressourcen für den Arbeitsschutz, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung, bei der Personalausstattung (KAP, AG 2, HF 3.2, Ziffer 5).
  • Die Pflegeeinrichtungen und […] stellen sicher, dass die Beschäftigten die Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung während der Arbeitszeit wahrnehmen können (AG 2, HF 3.3, Ziffer 5).

Ein besonderes Interesse liegt dabei auf den Einrichtungen und Diensten die am Projekt des Paritätischen mit der BGW in den Jahren 2014-2016 teilgenommen haben und die vielleicht bis heute die seinerzeit entwickelten Ansätze weiterhin umsetzen. Gerne nehmen wir auch Hinweise entgegen die Auskunft geben warum diese nicht mehr durchgeführt werden können.

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken