Umsetzung der PiA-Förderung über den Pakt für gute Bildung

Fachinformation - geschrieben am 22.10.2019 - 14:44

Das Kultusministerium hat die zur Umsetzung der PiA-Förderung über den Pakt für gute Bildung erforderliche Verwaltungsvorschrift am 7. Oktober 2019 veröffentlicht.

In der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung einer Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung" (PiA-Ausbildungspauschale-VwV) wird geregelt, wie Gemeinden, in deren Gebiet die Ausbildungskapazität in der praktischen Ausbildung im Rahmen der PiA um mindestens 25 % gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 erhöht wird, Ausbildungspauschalen in Höhe von 100 Euro für die Förderung der Ausbildung aller (!) Schülerinnen und Schüler in der PiA im Gemeindegebiet erhalten. Bei einer Steigerung der Ausbildungsquote um mindestens 50 % erhöht sich der Pauschalbetrag auf 200 Euro pro Ausbildungsplatz. Die Gemeinden leiten die erhaltenen Ausbildungspauschalen entsprechend dem Pakt für gute Bildung und Betreuung nach Nummer 3.2 der Verwaltungsvorschrift an die Träger der Kindertageseinrichtungen in ihrem Gemeindegebiet weiter, soweit diese in der PiA ausbilden.

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung einer Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung

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