TVöD VKA - Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Fachinformation - geschrieben am 19.05.2022 - 06:54

Update 24.05.2022:

Der vollständige Wortlaut der Tarifeinigung, Stand 18.05.2022, wurde der Anlage beigefügt.

 

Beitrag 19.05.2022:

Die Tarifparteien haben sich in der 3. Verhandlungsrunde am 18.05.2022 auf wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes geeinigt

Die wesentlichen Ergebnisse der Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst:

I. Aufwertung der Berufsgruppen zum 1.7.2022

- Zulage von 130 Euro monatlich (Entgeltgruppe S2 – S11a)

- Zulage von 180 Euro monatlich (Entgeltgruppe S11b. S12, S14 sowie S15, Fg. 6)

 

II. Entlastung der Beschäftigten ab 1.7.2022

- 2 Regenerationstage pro Jahr

- Möglichkeit, durch Umwandlung der Zulage maximal zwei weitere Regenerationstage pro Jahr zu generieren

 

III. Perspektiven und Attraktivität verbessert, beispielsweise durch

- Verkürzung der Stufenlaufzeiten (= Einkommen steigt schneller) ab 1.10.2024

- Erweiterung der Heraushebungsmerkmale (z.B. werden Erzieher*innen mit Fachweiterbildung von mind. 160 Std. von der S 8a in die S 8b höhergruppiert)

- Zulage für Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro monatlich

 

IV. Behindertenhilfe

- Neue Eingruppierungen:

  • - geprüfte Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleiterin/Gruppenleiter in Ausbildungs- und Berufsförderungswerkstätten werden in die S 8a eingruppiert (vorher S 7, Fg. 1)
  • - geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation und Arbeitserzieherinnen/Arbeitserzieher werden in die die  S 7 (vorher S 4, Fg. 2)

- Die Heimzulage gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 erhöht sich auf 100 Euro (vorher 61,36 Euro), die Zulage nach Satz 3 der Protokollerklärung auf 65 Euro (vorher 40,90 Euro)

- Die praxisintegrierten Ausbildungsgänge zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger wurden in den Ausbildungstarifvertrag mit aufgenommen und werden ab dem 01.07.2022 nach TVAöD vergütet.

 

Die betroffenen Tarifverträge werden mit Wirkung zum 01. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Abweichend davon treten einige Regelungen zum 01. Juli 2022 in Kraft. 

Die vereinbarten Regelungen laufen mindestens bis zum 31. Dezember 2026.

Die Erklärungsfrist endet am 17. Juni 2022

 

Die Pressemitteilung der VKA sowie den Wortlaut der Tarifeinigung entnehmen Sie bitte der Anhang.

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