Die zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurde am 30.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Einrichtungen und Dienste der Pflege gilt die bisherige TestV gilt damit zunächst unverändert bei der Anzahl der Tests als auch bei der Refinanzierung bis zum 30.06.2022 weiter.
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