Stellungnahme zur Änderung der KiTaVO – Ausnahmsweise Überbelegung

Fachinformation - geschrieben am 15.12.2022 - 21:26

Gemeinsam mit den anderen in der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossenen Verbände hat der PARITÄTISCHE seine Stellungnahme zur geplanten Änderung der KiTaVO (ausnahmsweise Überbelegung mit ein bis zwei Kindern) abgegeben.

Der PARITÄTISCHE bedauert sehr, dass das Kultusministerium die Ausnahmeregelung zur Überschreitung der Höchstgruppenstärke um ein bis zwei Kinder entgegen seiner Aussage vom Sommer 2022 nun doch ermöglicht, zumal mit dieser Ausnahmeregelung dem generellen Platz- und Fachkräftemangel nicht systematisch und langfristig begegnet werden kann. Aus PARITÄTISCHER Sicht wäre es zielführender gewesen, den Trägern regelhaft und auf Dauer die Entscheidung über eine Überbelegung mit ein bis zwei Kindern zu überlassen und dafür eine ausreichende Entlastung für die Pädagog*innen, z.B. zusätzliche Kräfte in der Arbeit mit den Kindern, Verwaltungs- oder Hauswirtschaftskraft zu refinanzieren.

Liga-Stellungnahme zur Änderung der KiTaVO

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