Stellungnahme der 4 Kirchen und ihrer Spitzenverbände zur Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung einer Ausbildungspauschale für die praxisin-tegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen des Pakts für gute Bildung

Fachinformation - geschrieben am 20.08.2019 - 11:33

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Burk,

wir danken für die Übermittlung des o.g. Anhörungsentwurfes und nehmen gerne zu der vor-gelegten Verwaltungsvorschrift über die Gewährung einer Ausbildungspauschale im Folgen-den Stellung. Die Rückäußerung erfolgt als gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen (4-K-Konferenz).

Der zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden geschlossene Pakt für gute Bildung und Betreuung verfolgt unter anderem das Ziel einer Ausweitung der Ausbildungska-pazität in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.

Im Zuge einer Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte sollen die Träger bei der Finanzierung entspre-chender Ausbildungsverhältnisse vom Land durch die Zuwendung einer Ausbildungspauscha-le unterstützt werden. Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich, gleichwohl sind wir der Auffassung, dass angesichts der vorgesehenen Förderhöhe und der Befristung der Förderung nur eine begrenzte Ausweitung der Ausbildungskapazitäten zu erwarten ist.

Ungeachtet dessen ist der Einstieg des Landes in die PiA-Förderung vorrangig für jene Träger ein Anreiz, die sich bisher noch nicht oder nur in einem sehr überschaubaren Rahmen in der PiA-Ausbildung engagiert haben. Für Träger bzw. Kommunen, die im Referenzjahr 2017/2018 intensiv die PiA-Ausbildung umsetzten, ist eine Steigerung der Ausbildungsquote um 25 bzw. 50% nur schwerlich zu realisieren.

Es ist daher fraglich, ob diese Kommunen bzw. Träger an der vorgesehenen Landesförderung partizipieren werden, was angesichts ihres bisherigen Engagements zu bedauern ist. Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen (4-K-Konferenz)

Wir begrüßen, dass bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach dem Pakt nicht nur Ausbildungsverhältnisse
im ersten Jahr, sondern alle – auch bereits laufende Ausbildungsverhältnisse im Gemeindegebiet gefördert werden. Bezüglich der vorgesehenen Zuschusshöhe pro berücksichtigungsfähigen Ausbildungsplatz (vgl. 5.3.1 bzw. 5.3.2 der Entwurfsfassung der PiA-Richtlinie) möchten wir anmerken, dass diese Zuwendungshöhe nur einen Bruchteil der
Gesamtkosten für die dreijährige Ausbildung abdeckt.

Mit Blick auf mögliche Kostensteigerungen u.a. durch Tariferhöhungen im Ausbildungssektor ist nicht ausgeschlossen, dass der Finanzierungsanteil durch Landesmittel noch geringer wird. Die in 3.2. geregelte Weitergabe
der Zuwendung an freie Träger verstehen wir nicht im Sinne der Nachrangigkeit.

Aus unserer Sicht sehr problematisch ist die vorgesehene Regelung bei den Zuwendungsvoraussetzungen ( vgl. 4.1 ).     Die Zuwendungen sollen jeweils nur für ein Schuljahr gewährt werden. Demgegenüber geht der Träger eine Ausbildungsverpflichtung für 3 Jahre ein. Sofern in einem Kommunalgebiet die Zuwendungsvoraussetzungen im Vergleich zum Referenzjahr 2017/2018 entfallen, hat der Träger den Wegfall der Pauschalzuwendung durch das Land hinzunehmen.

Gleichwohl muss er seinen finanziellen Verpflichtungen als Ausbildungsträger weiterhin nachkommen. Dieser Umstand mindert die Planungssicherheit für die Träger und möglicherweise deren Bereitschaft, dauerhaft die Ausbildungskapazitäten auszuweiten.

Abschließend möchten wir anmerken, dass eine gemeinsam getragene Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte auch die Fragen zur Professionalisierung der Anleitung aufgreifen muss. Eine nachhaltige Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wird nur dann gelingen, wenn der strukturelle Rahmen in den Einrichtungen den Erfordernissen einer qualitativ hochwertigen Ausbildung entspricht.

Ungeachtet der Trägerverantwortung sehen wir hier das Land aufgefordert, einen angemessenen Beitrag zur Qualifizierung der Praxisanleitung und zur Schaffung
von Zeitressourcen für Anleitung zu leisten. Wir sehen den weiteren Gesprächen zur Umsetzung des Paktes mit Interesse entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

i.V. des Vorsitzenden

gez.
Peter Renk

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