Die Anschubfinanzierung für das geplante Gewalthilfegesetz und andere essenzielle frauenpolitische Vorhaben ist bei den Beschlüssen zum Bundeshaushalt 2025, trotz steigender Gewalt gegen Frauen, sehr gering ausgefallen. Ziel war, einen Rechtsanspruch zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu erreichen.
Vor den Haushaltsverhandlungen fand am 20.Juni eine Austauschrunde zwischen der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF), dem Bundesverband für Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), dem Paritätischem Gesamtverband und den Ländervertreter*innen statt. Der Paritätische Gesamtverband hat diesen Austausch genutzt, um eine Bewertung des Referentenentwurfes im Detail vorzunehmen und positive, negative und offene Aspekte zu benennen.
Die paritätischen Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) hatten zur GFMK in Ludwigsburg am 13.6.2024 eine gemeinsame Aktion durchgeführt. Sie forderten die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes und appellierten an Bund und Länder, trotz angespannter Haushaltslage ihrem Schutzauftrag nachzukommen und einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe mit einem einheitlichen Finanzierungsrahmen einzuführen. Die Pressemitteilung findet sich hier: https://paritaet-bw.de/presse/pressemitteilungen/frauenhaeuser-fordern-recht-auf-schutz-und-hilfe-fuer-gewaltbetroffene-frauen