Sozialgesetzbuch IX - Änderungsgesetz - Stellungnahme Bundesrat

Fachinformation - geschrieben am 14.06.2019 - 21:19

Stellungnahme des Bundesrat zum Änderungsgesetz

Der Bundesrat hat am 07.06.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften beraten. In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für folgende Änderungen aus:

  • für die Entfristung der Bundesförderung für die Ergänzende unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB),
  • für die Streichung des Ausschlusses der Anderen Leistungsanbieter bei der Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe sowie den Regelungen zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand,
  • die Einführung eines Budgets für Ausbildung,
  • für eine Sonderregelung für junge Volljährige in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht,
  • die zwingende Beteiligung der Pflegeversicherung am Gesamtplanverfahren.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Regelung, die sicherstellt, dass die speziellen Leistungen des SGB XII (Siebtes bis Neuntes Kapitel) Vorrang vor Leistungen der EGH haben, sofern sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bestandteil der Eingliederungshilfeleistung sind. Das würde bedeuten, dass z.B. die Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes  gem. SGB XII Vorrang vor der Eingliederungshilfe haben. Damit würde der Gleichrang der Eingliederungshilfe gem. SGB XI zwar bestehen, aber durch einen Nachrang der Eingliederungshilfe gegenüber SGB XII faktisch "ausgehebelt" werden.

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