SGB VIII Reform auf den Weg gebracht

Fachinformation - geschrieben am 14.10.2020 - 13:58

Bereits im Frühsommer hatte Familienminsterin Dr. Franziska Giffey angekündigt, dass ein Referentenentwurf für die Reform des SGB VIII erarbeitet wurde. Dieser wurde am 05.10.2020 veröffentlicht und lag den Wohlfahrts- und Fachverbänden zur Stellungnahme bis 26.10.2020 vor. Damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode möglich ist, ist die Einhaltung eines engen Zeitplans notwendig. Es wird sich im weiteren Prozess zeigen, wie die Änderungen aus fachlicher Sicht bewertet werden, welche Inhalte sich tatsächlich im Gesetzesentwurf wiederfinden und später im Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Der Referentenentwurf beinhaltet wie bereits erwartet folgende wesentliche Themen:

  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen (inklusives SGB VIII; Umsetzung in drei Stufen bis 2028)
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Auf Bundesebene hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf verfasst. Hier war der Paritätische Gesamtverband aktiv und auch die Rückmeldungen aus unserem Kernteam sind hier eingeflossen. Auf Landesebene tagte eine Arbeitsgruppe des Ministeriums für Soziales und Integration, an der die Liga der freien Wohlfahrtspflege beteiligt ist. In der Arbeitsgruppe wurden die Erfahrungen und Einschätzungen der freien und öfentlichen Jugendhilfe zum Referentenentwurf zusammengetragen und flossen in die Stellungnahme des Landes ein.

Inzwischen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der SGB VIII Reform erfolgt. Das Bundeskabinett hat am 02.12.2020 über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen entschieden, so dass nun der Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren beschritten werden kann. Sobald der Gesetzesentwurf vorliegt, wird die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Stellung nehmen. Auf Landesebene wird voraussichtlich die Arbeitsgruppe des Ministeriums für Soziales und Integration erneut tagen, um die Inhalte des Gesetzesentwurfs fachlich zu bewerten. Weitere detaillierte Informationen finden sich im internen Bereich unserer Fachinformationen für Mitglieder.

Alle wichtigen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf bzw. perspektivisch den Gesetzesentwurf mit den ensprechenden Synopsen finden Sie im Folgenden.

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