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SGB V-Verhandlungsgruppe zu HKP-Richtlinie Wundversorgung - AOK

Mit der AOK konnte in unserer Verhandlung am 10.01.2020 keine Verständigung über den Umgang mit der Richtlinienänderung Wundversorgung gefunden werden, somit sind einige Leistungen im Bereich Wundversorgung/Positionswechsel (Ziffern 31, 31a und 12) mit der AOK strittig gestellt, die Refinanzierung hierzu muss neu verhandelt werden und eine automatische Abrechnung der Leistungen ohne vorherige Preisabsprache zwischen Dienst und AOK ist nicht möglich. In Ergänzung zu unseren Informationen zur HKP…

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